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Neuwahl des Ausländerbeirates am Sonntag, 28. November 2010 |
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Wahlberechtigt und wählbar sind Ausländerinnen und Ausländer, Doppelstaatler/innen (auf Antrag) und Eingebürgerte (auf Antrag), sofern sie am oder nach dem 28.11.1998 eingebürgert wurden. Alle Wähler/innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem halben Jahr ihren Hauptwohnsitz in München haben (Stichtag: 28.5.2010). Möglichkeiten, sich über die Arbeit des Gremiums und die Wahl zu informieren, gibt es auf den Veranstaltungen des Ausländerabeirates und hier: |
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| - Informationsbroschüre " Infos zur Kandidaten- und Listenaufstellung" | |
| - Informationsbroschüre "Was macht der Ausländerbeirat?" | |
- Informationen zur Wahl des Ausländerbeirats auf dem Stadtportal |
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