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1. Die
Beteiligung an den Wahlen zum Ausländerbeirat ist in den letzten
zehn Jahren nicht nur in München, sondern bundesweit rückläufig.
Es gibt praktisch keine Kommune, die sich diesem Trend entziehen oder
ihn gar umkehren konnte.
2. Der Rückgang der Wahlbeteiligung liegt nicht an
a. ungenügender Wahlwerbung durch die Kommune, die Listen oder ´die
Kandidaten,
b. schlechter Arbeit des Ausländerbeirats in der vorausgehenden
Legislaturperiode,
c. unzureichender finanzieller Unterstützung durch die Kommune
d. fehlender Verankerung des Ausländerbeirats in der
Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Denn auch dort, wo diese Bedingungen optimal gegeben waren, ist die
Wahlbeteiligung geringer geworden.
3. Theoretisch könnte man die rückläufige
Wahlbeteiligung mit der Machtlosigkeit des Ausländerbeirats erklären.
Aber diese Schwäche lässt sich durch keine Aufwertung des
Ausländerbeirats überwinden. Sie findet ihren letzten Grund
in der zahlenmäßigen Unterlegenheit der
Zuwanderungsminderheit. Sie würde immer von der deutschen
Mehrheit überstimmt werden können. Lediglich eine Diktatur
der Minderheit würde an diesen Voraussetzungen etwas ändern.
4. Die Wahlbeteiligung war bei den ersten Direktwahlen zu den Ausländerbeiräten
so hoch, weil
a. dabei Listen konkurrierten, die sich an den politischen Konflikt
der Herkunftsländer orientierten,
b. der Ausländerbeirat die Möglichkeit eröffnete,
ethnische Rivalitäten auszutragen,
c. es innerhalb der Kolonien der Arbeitsmigranten hohe Solidarität
und starke Gruppenzwänge gab,
d. darin von vielen "Ausländer" die einzige Möglichkeit
gesehen wurde, ihre Nichtbeachtung durch die deutsche Mehrheitsbevölkerung
zu durchbrechen,
e. wegen der bis 1990 praktisch fehlenden Einbürgerungsmöglichkeit
nur der Ausländerbeirat den Zugewanderten die Gelegenheit bot,
sich irgendwie am politischen Leben zu beteiligen.
Inzwischen ist die Wahlbeteiligung zurückgegangen, weil diese
Faktoren an Bedeutung verloren haben. Darin kommt jedoch gleichzeitig
ein Fortschritt in der Integration der nichtdeutschen Minderheit zum
Ausdruck.
5. Das zunehmend geringere Interesse der nichtdeutschen Bevölkerung
an den Ausländerbeiratswahlen beruht daher nicht auf den Versagen
bestimmter Gruppen, Instrumente oder Einrichtungen, sondern auf
gesamtgesellschaftlichen Veränderungen. Dieser Trend lässt
sich folglich auch nicht durch einzelne Maßnahmen umkehren. Es
muss vielmehr damit gerechnet werden, dass in Zukunft nur noch eine
verschwindende Minderheit von politisch engagierten Nichtdeutschen zur
Wahl geht. Lediglich im Falle massiver Rückschläge des
Integrationsprozesses wäre wieder mit einem Ansteigen der
Wahlbeteiligung zu rechnen.
6. Bei einem weiteren Rückgang der Wahlbeteiligung werden die
Kommunen früher oder später nicht mehr bereit sein, die
Wahlen zu finanzieren und zu organisieren. Dann muss die Frage
beantwortet werden, ob es eine Möglichkeit gibt, den Ausländerbeirat
auch ohne Wahlen weiter bestehen zu lassen, oder ob er bei dieser
Gelegenheit überhaupt abgeschafft wird.
7. Der Ausländerbeirat als Interessenvertretung der
nichtdeutschen Bevölkerung hat vor allem die Aufgabe, deren
Diskriminierung zu bekämpfen. Die Diskriminierung der Zuwanderer
steht im Widerspruch zum Ziel der Integration. Es liegt daher im
Interesse nicht nur der nichtdeutschen Bevölkerung, sondern auch
der deutschen Politiker, dass der Ausländerbeirat so lange
fortbesteht, wie mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass
Angehörige der nichtdeutschen Min-derheit diskriminiert werden.
8. Demokratische Wahlen haben den Zweck, Staatsgewalt zu verleihen (GG
Art. 20,2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."). Bei den
Wahlen zum Ausländerbeirat wird schon deswegen keine Staatsgewalt
verliehen, weil nicht das ge-samte Staatsvolk, sondern nur ein Teil
der Bevölkerung wahlberechtigt ist. Der durch diese Wahlen
konstituierte Ausländerbeirat ist daher auch nicht für das
Wohl der gesamten Bevölkerung, sondern in erster Linie für
die Belange lediglich einer Minderheit verantwortlich. Diese Wahlen übernehmen
zwar die Form demokratischer Wahlen, aber inhaltlich gesehen handelt
es sich dabei nicht um solche. Es ist daher irreführend, wenn in
den Ausländerbeiratswahlen eine Art vorläufigen Ersatzes für
das fehlende Kommunalwahlrecht der noch nicht eingebürgerten
Zuwanderer gesehen wird.
9. Die Wahlen zum Ausländerbeirat haben im Unterschied zu
demokratischen Wahlen lediglich die Funktion, eine vom Willen der
deutschen. Politiker unabhängige Zusammensetzung des Ausländerbeirats
zu gewährleisten und diesen dadurch als Interessenvertretung der
nichtdeutschen Bevölkerung zu legitimieren... Soll der Ausländerbeirat
auch ohne Wahlen fortbestehen, so ist vor allem zu klären,
wodurch diese bisher den Wahlen zukommende Funktion in Zukunft
wahrgenommen werden kann.
10. Eine Berufung der Beiratsmitglieder durch den Stadtrat, wie sie
vor der Einführung der Direktwahlen üblich war, würde
diese von deutschen Politikern, ihren Fraktionen und Parteien abhängig
machen. Ein derart konstituierter Ausländerbeirat wäre kaum
noch in der Lage, weiterhin engagiert und glaubwürdig die
Diskriminierung der Zuwanderungsminderheit zu bekämpfen. Eine
solche Regelung würde zudem dem Verdacht Vorschub leisten, dass
die Abschaffung der Wahlen vorrangig den Zweck hätte, den Ausländerbeirat
stärker unter die Kontrolle deutscher Politiker zu bekommen.
11. Aus denselben Gründen verbietet es sich auch, den Ausländerbeirat
irgendwie einem Ausschuss anzugleichen oder mit einem solchen zu
kombinieren. Denn es gehört. zum Wesen eines Ausschusses, dass er
dem Willen der Ratsmehrheit unterliegt. Er hat weder die Aufgabe noch
die Möglichkeit, gegenüber dem Rat eine eigene Politik zu
vertreten.
12. Jede Interessenvertretung der nichtdeutschen Bevölkerung ist
darauf angewiesen, dass sie das Ohr deutscher Politiker findet. Eine
engagierte und unabhängige Interessenvertretung wird sich diesen
Zugang zu den politischen Gremien auch irgendwie zu verschaffen
wissen. Es ist demgegenüber wenig wahrscheinlich dass eine engere
Anknüpfung des Ausländerbeirats an die städtischen
Organen zur Folge hätte, dass er unabhängiger und
engagierter die Interessen der nichtdeutschen Bevölkerung
vertritt.
13. Eine Möglichkeit, die Unabhängigkeit des Ausländerbeirats
auch ohne Wahlen zu gewährleisten, wäre seine Berufung durch
ein eigens zu diesem Zweck konstituiertes Komitee. Dieses Komitee könnte
aus Vertretern des bisherigen Beirats, des Rates, der
Migrantenorganisationen, der Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit,
der Wissenschaft etc. zusammen gesetzt werden. Dabei wäre darauf
zu achten, dass keine Gruppe (Partei, Nationalität, Religion
etc.) das Komitee durch Mehrheitsbeschluss majorisieren kann. 14. Das
Komitee würde zunächst Kriterien für die Auswahl der
Mitglieder des zukünftigen Ausländerbeirats erarbeiten.
Diese Kriterien hätten einerseits festzulegen, welche
Qualifikationen von einem Beiratsmitglied erwartet werden.
Andererseits wäre durch sie die Zusammensetzung des Beirats zu
regeln.
15. Sodann würde das Komitee die Namen von Personen sammeln, die
für den Beirat vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge müssten
begründet werden. Sollten mehr als doppelt so viele Vorschläge
eingehen, wie Sitze zu besetzen sind, so trifft das Komitee zunächst
eine engere Auswahl. Dabei orientiert es sich insbesondere an seinen
Kriterien für die Zusammensetzung des Beirats. Abschließend
werden mit allen verbliebenen Bewerbern Gespräche geführt,
bevor eine endgültige Auswahl und Berufung erfolgt. Die Sitzungen
des Komitees sollten öffentlich sein.
16. Wegen der Kontinuität empfiehlt es sich, für das derart
konstituierte Gremium den Namen "Ausländerbeirat" zunächst
beizubehalten. Um aber deutlich zu machen, dass dieser Namen das
Gremium nicht mehr exakt bezeichnet, könnte man ihn in Anführungszeichen
setzen und um eine exakte Bezeichnung wie z.B. "Rat zur
Vertretung der besonderen Interessen der nichtdeutschen Bevölkerung",
"Interessenvertretung der Zugewanderten und der nichtdeutschen
Minderheit" "Arbeitskreis gegen Diskriminierung auf Grund
von Abstammung, Herkunft oder Muttersprache gemäß
Grundgesetz Art. 3,3" oder Ähnliches ergänzen.
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